Ab morgen (Montag, 11.05.) dürfen wir wieder unter Auflagen das Tennisspiel auf unserer Anlage zulassen!
Konkret bedeutet dies, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai Gültigkeit haben. Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten, hierzu gehört glücklicherweise Tennis, unter folgenden Voraussetzungen:
- Spielen ist ausdrückling nur mit vorheriger Reservierung über unser Online-Buchungssystem courtbooking erlaubt!
- Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
- Ausübung des Einzelspiels wird ausdrücklich seitens des Vorstandes empfohlen, beim Doppelspiel sind unbedingt die Abstandsregelung beachten
- kontaktfreie Durchführung
- Die Umkleiden bleiben vorerst geschlossen. Lediglich die Gerätekammer lässt sich über die mit der Einladung zur Mitgliederversammlung versendeten PIN öffen
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Wir haben Desinfektionstücher in die Gerätekammer gelegt, damit Ihr Eure Hände vor und die Steuereinheit der Beregnungsanlage nach Benutzung desinfizieren können
- keine Zuschauer
- beim Betreten der Anlage ist von jeder Person ab sechs Jahren eine Maske mitzuführen und im Bedarfsfall aufzusetzen
Wir haben dazu an den Türen zu den Plätzen und denr Terrasse auch die Hygiene- und Verhaltensregeln des BTVs ausgehängt, auf denen die oben stehenden Voraussetzungen beruhen. Diese sind unbedingt einzuhalten!
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt wird nach §21 mit einer Ordnungswidrigkeit belegt. Hier der Link zur Verordnung im Detail:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung ist ein wichtiger Startschuss für die Wiederaufnahme des Sports. Dies ist eine sehr gute Nachricht für unsere Sportgemeinschaft und ein wichtiger Beitrag für die gesundheitsfördernde Funktion des Sports in unserer Gesellschaft. Endlich können wir wieder unserer großen Leidenschaft nachgehen.
Jeder ist selbst dafür verantwortlich, dass auf Tennisanlagen die Hygiene- und Verhaltensregeln eingehalten werden. Wir appellieren an alle Sportlerinnen und Sportler, bei diesen ersten Lockerungen im Sinne des Gesundheitsschutzes ein Höchstmaß an Eigenverantwortung an den Tag zu legen.
PS: Folgende Information des BTV bezüglich des Infektionsrisikos durch Tennisbälle geben wir gerne weiter:
Gegenüber der Agentur DPA erklärte die deutsche Virologin Melanie Brinkmann, die Vorstellung sei absurd, das Virus könne durch einen Tennisball übertragen werden. «Ich sehe beim normalen Umgang mit einem Tennisball kein Problem», sagte die Expertin vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig, «zumindest unter der Voraussetzung, dass die Spieler nicht kräftig auf den Ball spucken und diesen dem Gegner in den Mund werfen.» Zum selben Urteil kommt auch das Universitätsklinikum für Kinder- und Jugendmedizin in Frankfurt, bei denen der DTB eine diesbezügliche Anfrage gestellt hat.
>>Offizielle Stellungnahme Prof. Dr. med. Stefan Zielen (ext. Link)